Grundwasserschutzorientierte Kooperationen
Mierzowski, Michael (01.01)

Effektivität, Effizienz und Hemmnisse von grundwasserschutzorientierten Kooperationen Wasserversorgung/Landwirtschaft in Fallstudien (Betreuer: Urban, Peter, Gramel)

Die Belastungen des Grundwassers u.a. mit Nitrat stellen ein beachtenswertes Problem für den Umweltschutz und die Wasserversorgung dar. Da die Landwirtschaft hierbei als einer der Hauptverursacher in Frage kommt, spielen Instrumente wie Kooperationen zwischen Wasserversorgung und Landwirtschaft neben ordnungsrechtlichen Vorgaben eine zentrale Rolle für den Grundwasserschutz. In dieser Diplomarbeit werden kooperative Ansätze in Wasserschutzgebieten von Hessen anhand von Fallstudien dargestellt und miteinander verglichen. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen von Kooperationsverträgen durch die Auswertung naturwissenschaftlicher, ökonomischer, politischer und rechtlicher Literatur dargestellt. Hier wird aufgezeigt, dass sowohl die Ressourcen- und Umweltökonomie als auch die gesetzlichen Vorgaben große Spielräume für die Lösung von Umweltproblemen insbesondere im Bereich des Grundwasserschutzes einräumen. Bei der Bildung von Kooperationsvereinbarungen bzw. –verträgen müssen neben rein ökonomischen Faktoren auch die rechtlichen Rahmenbedingungen auf verschiedenen Gesetzesebenen beachtet werden, aber auch naturwissenschaftliche Erkenntnisse sind mit einzubeziehen. Dennoch sind Ge- und Verbote die gegenwärtig vorrangig eingesetzten Instrumente zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Die EG-Richtlinien stecken den Rahmen für die Bundesgesetze ab. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist wiederum Rahmengesetz für die Landeswassergesetze. Gesetze und Verordnungen zu Pflanzenschutzmittel- und Düngemitteleinsatz sowie über die Zulassungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel sollen den Schutz der Menschen und Umwelt, als auch der Wasserressourcen, sicherstellen. Schutzgebietsverordnungen für die einzelnen Wasserschutzgebiete legen konkret zum Schutz der Trinkwasserressourcen Schutzgebiete und Auflagen für die Landwirtschaft fest.

Zur Durchsetzung der „ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ hat neben der Beratung die Einführung geeigneter Kontrollinstrumente eine große Relevanz. Eine einfache Kontrolle von Düngung und Pflanzenschutz durch den Staat ist indes schwerlich möglich. Die Pflicht zur Einführung von Stickstoff-Bilanzen und Schlagkarteien mit einer stichprobenartigen Kontrolle bieten sich hier an und hat sich in den Kooperationsprojekten bereits etabliert.

Die in vielfältigen Gebieten vorherrschenden Standortbedingungen haben große Wirkung auf die potentielle Gefährdung des Grundwassers durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Bodens. Daher wären bundesweit konvergente Auflagen zwangsläufig eine ökonomisch nicht optimale Schutzstrategie. Wegen des großen Gewichts differenter Standortfaktoren sind ortsangepasste Auflagen anzustreben. Die Auflagen müssen sich an der potentiellen Gefährdung des Grundwassers ausrichten. Wegen der beträchtlichen zeitlichen Differenz zwischen Stickstoffeintrag in den Boden und Stickstoffaustrag in das Grundwasser scheidet die kontemporäre Stickstoffkonzentration im Grundwasser als Grundlage zur Festlegung von Auflagen aus. Die Bildung von Kooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft erscheint daher aussichtsreich, denn diese beiden Gruppen verfügen über beträchtliche Kenntnisse der spezifischen Standortbedingungen. Auflagen können so besser an die standörtlichen Verhältnisse angepasst werden, um einen optimalen Schutz des Wassers zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Auflagen zu vermeiden.

Die Kooperationen Bad Wildungen und Vöhl und die noch im Aufbau stehenden Kooperationen Reichelsheim und Bad König werden in Bezug auf Effektivität, Effizienz und Hemmnisse untersucht. Hierbei wird außerdem auf die Struktur und den Aufbau von Kooperationsprojekten sowie auf die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen über Bewirtschaftungseinschränkungen und Ausgleichszahlungen eingegangen. Zur Erstellung dieser vier Fallstudien wurden qualitative Interviews mit den betroffenen Landwirten, den Wasserversorgungen und der oberen Wasserbehörde durchgeführt. Ferner dienten sämtliche über die Wasserschutzgebiete zugänglichen gedruckten Materialien als Informationsquellen.

Schließlich werden die Fallstudien miteinander verglichen und Gesamtaussagen und Schlussfolgerungen getroffen. Durch die Effektivität verschiedener Maßnahmen innerhalb der Kooperationsprojekte sind bereits partiell erste Erfolge zu erkennen. Allerdings können zur Effizienz nur schwer definitive Aussagen getroffen werden, da hierzu meist zu wenig Datenmaterial und kaum präzise Kostenabschätzungen für Alternativen vorhanden sind. Die Hemmnisse, die von Seiten der Landwirtschaft gegen eine Kooperation bestehen, sind sehr vielfältig und reichen von persönlichen Vorbehalten, Ignoranz, Sorglosigkeit, usw. bis zu sehr ernst zu nehmenden Einstellungen gegenüber den Produktionseinbußen und Qualitätsverschlechterungen durch die Bewirtschaftungseinschränkungen und den ungenügend auf jahreszeitliche Witterungsschwankungen angepassten Düngeempfehlungen. Insgesamt ist aber für beide Seiten, Landwirtschaft und Wasserversorgung, so kann durch die Untersuchung auch festgestellt werden, eine Kooperationsvereinbarung für den Grundwasserschutz effektiver und kostengünstiger als die alleinige Festsetzung einer Wasserschutzgebietsverordnung mit ausgewiesenem Schutzgebiet.

Die Ausarbeitung zeigt insgesamt den Aufbau, die Umsetzung und die verschiedenen Lösungswege der Kooperationsprojekte. Sie vermittelt aber auch ein Bild von den nach wie vor vorhandenen Problemen und Handlungsnotwendigkeiten. Insbesondere die in einigen Regionen unveränderte, besorgniserregende Grundwasserbelastung mit Nitrat macht deutlich, dass die Arbeit der Kooperation zwingend fortgesetzt werden und auf einigen Gebieten noch verstärkt werden muss.