Empfehlung der Akademie der Kreislaufwirtschaft zur Fest-legung von Quoten in der Kreislaufwirtschaft veröffentlicht

22.04.2024

Die neu gegründete Akademie der Kreislaufwirtschaft analysiert mit wissen-schaftlichem Know-how aktuelle Fragestellungen und erarbeitet Empfehlungen für eine resiliente und leistungsfähige Abfall- und Kreislaufwirtschaft. In ihrem ersten Positionspapier, das unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Schebek ent-stand, beleuchtet die Akademie der Kreislaufwirtschaft die Verwendung von Quoten als Steuerungsinstrument für das Recycling von Abfällen.

Mit der Kreislaufwirtschaft werden übergeordnete Ziele verfolgt: der Schutz der Menschen und der Umwelt, der Schutz der natürlichen Ressourcen (v.a. im Hinblick auf die Klimaziele) und die Roh-stoffsicherung (v.a. versorgungskritische Rohstoffe). Eine Strategie der Abfallwirtschaft ist das Re-cycling von Abfällen bzw. der darin erhaltenen Materialien, um Primärrohstoffe zu substituieren und die mit der Erzeugung von Primärrohstoffen verbundenen Umweltauswirkungen zu vermei-den. Als gesetzliches Lenkungsinstrument, um einen möglichst hohen Anteil an Abfällen als Roh-stoffe in die Wirtschaft zurückzuführen, nehmen Quoten eine immer wichtigere Rolle ein. Jedoch ist der Beitrag von Quoten zur Erfüllung der Ziele der Abfallwirtschaft bisher nicht ausreichend ge-klärt und ihre Anwendung in der Praxis ist nicht unproblematisch.

Mit seiner Analyse des Status Quo identifiziert das Positionspapier Probleme in der aktuellen Ver-wendung von Quoten in der Kreislaufwirtschaft und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Es werden drei Arten von Quoten unterschieden, die aktuell gesetzgeberisch eingesetzt werden: (1) rein massebezogene Sammel- bzw. Recyclingquoten, (2) material- bzw. elementspezifische Recyc-lingquoten, und (3) Rezyklateinsatz- bzw. Substitutionsquoten. Das Positionspapier empfiehlt, Quo-ten nicht als Selbstzweck zu begreifen, sondern als Mittel zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Kreislaufwirtschaft, deren Priorisierung transparent vorzunehmen ist. Bei der gesetzgeberi-schen Festlegung der Quotenhöhe sollte aus Sicht der Autor:innen nicht generell nach einem mög-lichst hohen Zielwert gestrebt werden, sondern, unter Berücksichtigung definierter Rahmenbedin-gungen, die Erreichung der übergeordneten Ziele maximiert werden. Dazu sollten die erwarteten Wirkungen durch den Einsatz wissenschaftlicher Methoden quantifiziert werden. Eine dynamische Gestaltung der Quotenhöhe wird empfohlen, um zeitliche Änderungen von gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigten. Schließlich emp-fiehlt das Positionspapier die regelmäßige Überprüfung der zielgerichteten Wirkung einer Quote auf Basis valider Daten.

Die Publikation kann hier heruntergeladen werden.